Benutzungsordnung der Mediathek Herzberg (Elster)

Benutzungsordnung der Mediathek Herzberg

Die vorliegende Benutzungsordnung verwendet für Personengruppen die kürzeste Form. Dies ist nicht geschlechtsspezifisch gemeint, sondern dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit.

§ 1 Allgemeines

  1. Die Mediathek Herzberg (Elster), im Folgenden nur Mediathek genannt, ist eine öffentliche Kultur- und Bildungseinrichtung der Stadt Herzberg (Elster) und dient dem Informations- und Bildungsinteresse. Sie hat die Aufgabe der Medien- und Informationsbeschaffung sowie deren Vermittlung. Sie fördert die Lesefähigkeit und Medienkompetenz der Bürger, ermöglicht den freien Zugang zu Informationen, unterstützt lebenslanges Lernen für die nachhaltige Teilhabe an der Wissensgesellschaft und ist durch ihre differenzierte Veranstaltungstätigkeit Teil der kommunalen kulturellen Bildungslandschaft.
  2. Diese Benutzungsordnung, das zugehörige Gebührenverzeichnis und die Hausordnung sind in der Mediathek sowie auf deren Internetauftritt einsehbar. Voraussetzung für die Benutzung der Mediathek ist die Anerkennung dieser Benutzungsbedingungen durch die Benutzer. Sie erfolgt durch die Inanspruchnahme der Mediathek und ihrer Angebote oder durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular.
  3. Jeder ist im Rahmen der Benutzungsordnung zur Nutzung der Mediathek berechtigt.
  4. Gebühren werden nach dem Gebührenverzeichnis (Anlage zur Benutzungsordnung) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

§ 2 Anmeldung

  1. Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines Personalausweises oder Passes an. Voraussetzung für die Anmeldung ist der Nachweis einer gültigen deutschen Wohnadresse sowie die Entrichtung der Benutzungsgebühr.
  2. Mit erfolgter Anmeldung wird ein Benutzerkonto für die Dauer des gewählten Benutzungsgebührentarifs erstellt und der Benutzer erhält einen Benutzungsausweis mit der entsprechenden Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeit kann gegen Entrichtung der Benutzungsgebühr verlängert werden.
  3. Kinder können ab dem vollendeten 5. Lebensjahr angemeldet werden. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten erforderlich, die mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular gegeben wird. Mit der Erklärung verpflichtet sich der Sorgeberechtigte zur rechtzeitigen Rückgabe der entliehenen Medien sowie zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Gebühren.
  4. Empfänger von Sozialhilfe oder vergleichbaren Leistungen sind unter Vorlage einer entsprechenden Bestätigung von der Benutzungsgebühr befreit.
  5. Öffentliche, gemeinnützige oder private Einrichtungen Herzbergs, die ihren Betreuungsauftrag für Kinder und Jugendliche in geeigneter Form nachweisen können und bei denen impliziert ist, dass sie das Lesen und die Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen fördern, melden sich durch schriftlichen Antrag ihres Vertretungsberechtigten kostenfrei an und benennen Bevollmächtigte, die die Bibliotheksbenutzung für den Antragsteller wahrnehmen. Die Aktivierung des Benutzerkontos erfolgt für 12 Monate mit Prüfung der zum Benutzerkonto gespeicherten Angaben.
  6. Der Benutzerausweis bleibt Eigentum der Mediathek und ist nicht übertragbar. Die Mediathek ist berechtigt, die Personalien zum vorgelegten Benutzerausweis zu prüfen. Ein fremder oder ungültiger Benutzerausweis kann von der Bibliothek eingezogen werden.
  7. Die Mediathek erhebt, speichert und nutzt die von den Benutzern erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich für ihre Zwecke gemäß §1 Abs.1. Der Benutzer bzw. der gesetzliche Vertreter erteilen hierzu bei der Anmeldung ihre schriftliche Einwilligung.
  8. Benutzerausweis und -konto können auf Antrag gelöscht werden. Ein eingerichtetes, aber nicht genutztes Benutzerkonto wird nach Ablauf von 3 Jahren automatisch gelöscht. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass keine Medien- oder Gebührenforderungen der Mediathek offen sind.

§ 3 Benutzung

  1. Die Benutzung der Medien kann in der Mediathek selbst, durch Ausleihe zur Mitnahme außer Haus und über den Internetauftritt der Mediathek erfolgen. Die Mediathek kann Ausleih- und Benutzungsbeschränkungen festlegen.
  2. Die Nutzung der frei zugänglichen Medien in der Mediathek selbst ist kostenfrei. Für die Ausleihe außer Haus und für weitere Dienstleistungen ist ein gebührenpflichtiger Benutzerausweis erforderlich. Entleihungen für Dritte auf deren Benutzerausweis sind grundsätzlich nicht möglich. Bei Verdacht auf Missbrauch kann der Benutzerausweis sofort eingezogen und das Benutzerkonto gesperrt werden.
  3. Die Öffnungszeiten sowie die Leifristen für die verschiedenen Medienarten sind in der Mediathek sowie auf deren Internetauftritt einsehbar. Die konkreten Rückgabetermine sind auf der Ausleihquittung vermerkt und zusätzlich über das Online-Benutzerkonto abrufbar.
  4. Die Leihfrist kann auf Antrag des Benutzers vor Ablauf telefonisch, mündlich oder online über das Benutzerkonto verlängert werden, sofern die Medien nicht von einem anderen Benutzer vorgemerkt wurden. Die Mediathek ist berechtigt, einen Antrag auf Fristverlängerung abzulehnen und kann die Vorlage der ausgeliehenen Medien verlangen.
  5. Die entliehenen Medien sind der Bibliothek unaufgefordert und fristgerecht zurückzugeben. Bei Überschreitung der Leihfrist sind Säumnisgebühren zu zahlen.
  6. Bei Überschreitung der Leihfrist um mehr als 7 Tage kann die Mediathek maximal zwei kostenpflichtige Erinnerungen an den Benutzer versenden. Werden die Medien trotz Mahnung nicht zurückgegeben, ist die Mediathek berechtigt, Wertersatz und Bearbeitungsgebühr je Medium zu fordern. Diese Kosten und die Versäumnisgebühren werden durch Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt.
  7. Die Mediathek kann die Entscheidung über die Ausleihe von Medien oder die Verlängerung der Leihfrist von der Rückgabe angemahnter Medien sowie von der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig machen.
  8. Benutzer können Medien gebührenpflichtig bestellen oder vormerken. Die Gebühr entsteht mit dem Auslösen der Bestellung bzw. Vormerkung und ist spätestens bei der Abholung der Medien zu entrichten. Die Gebühr fällt auch bei Nichtabholung an.
  9. Medien die zur wissenschaftlichen Zwecken (bspw. Studium, Heimatkunde) benötigt werden und nicht im Bestand der Mediathek vorhanden sind, können nach den geltenden Bestimmungen der Ordnung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland (LVO) gebührenpflichtig von anderen Bibliotheken beschafft werden. Für die Nutzung gelten zusätzlich die Benutzungsbedingungen der gebenden Bibliotheken.

§ 4 Pflichten der Benutzer

  1. Das Hausrecht liegt bei der Mediathek. Jeder Besucher akzeptiert die von der Mediathek erlassene Hausordnung. Er verpflichtet sich, die Anordnungen des Personals zu befolgen.
  2. Der Benutzer ist verpflichtet Medien, Inventar, Geräte und Räume der Mediathek sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung, Verschmutzung sowie Verlust zu schützen.
  3. Vor der Ausleihe zur Mitnahme außer Haus hat der Benutzer Zustand und Vollständigkeit der Medien zu überprüfen und Mängel der Mediathek unverzüglich anzuzeigen. Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  4. Der Verlust oder die Beschädigung entliehener Medien sind der Mediathek unverzüglich anzuzeigen. Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden. Bei Beschädigung oder Verlust werden Bearbeitungsgebühren erhoben. Im Falle des Verlusts wird zur Berechnung des Schadensersatzes der Wiederbeschaffungswert des betreffenden Mediums zugrunde gelegt. Es steht im Ermessen der Mediathek, ein Ersatzexemplar, eine Reproduktion oder ein anderes gleichwertiges Werk beschaffen zu lassen oder Wertersatz zu verlangen.
  5. Bei der Nutzung von Medien und anderen Dienstleistungen, einschließlich der Internetzugänge in den Bibliotheken, sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtsgesetzes, des Markengesetzes, des Strafgesetzbuches, des Jugendschutzgesetzes sowie der Datenschutzgesetze einzuhalten. Wer Medien entleiht, hat dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen nicht gesetzwidrigen Gebrauch von den entliehenen Medien machen.
  6. Es ist nicht gestattet, Internetdienste der Mediathek bzw. in der Mediathek aufgerufene Internetdienste zu kommerziellen Zwecken zu nutzen sowie gesetzeswidrige, gewaltverherrlichende, pornographische oder rassistische Inhalte und Daten aufzurufen, zu nutzen oder zu verbreiten. Der Benutzer verpflichtet sich, keine Dateien und Programme der Mediathek oder Dritter zu manipulieren.

§ 5 Haftung

  1. Der Benutzer ist verpflichtet, Veränderungen des Namens oder der Wohnanschrift sowie den Verlust des Benutzerausweises der Mediathek unverzüglich mitzuteilen. Veränderungen sind durch Vorlage der unter § 2 Abs. 1 genannten Dokumente zu belegen. Nach der Meldung des Abhandenkommens wird auf Antrag ein gebührenpflichtiger Ersatzausweis ausgestellt. Im Falle der Nichtanzeige haftet der Benutzer (bzw. der gesetzliche Vertreter) für alle daraus entstandenen Schäden. Das gilt vor allem für die missbräuchliche Benutzung des Benutzerausweises durch Dritte.
  2. Bei Beschädigung oder Verlust von Mediatheksgut ist der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter grundsätzlich zu Ersatz verpflichtet, einschließlich aller Aufwendungen, die zur Wiedereinstellung in den Bestand der Mediathek notwendig sind.
  3. Die Mediathek übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Verfügbarkeit, Qualität und Funktionsfähigkeit der bereitgestellten Medien, Geräte, Hard- und Software, Informationen und Internetdienste sowie für Schäden, die dem Benutzer aus deren Gebrauch entstehen.
  4. Die Mediathek haftet nicht für Schäden, die dem Benutzer durch Dritte entstehen, insbesondere für Schäden, die durch Datenmissbrauch aufgrund unzureichenden Datenschutzes oder der Offenlegung persönlicher Daten im Internet entstehen können.
  5. Der Benutzer kann sich unter eigenverantwortlicher Beachtung der entsprechenden urheber-, persönlichkeits- und lizenzrechtlichen Bestimmungen Kopien aus Medien für den eigenen Gebrauch herstellen. Er haftet bei Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen.
  6. Die Mediathek übernimmt grundsätzlich keine Aufsichtspflicht für Minderjährige im Sinne von § 832 Abs. 2 BGB. Sie haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§ 6 Ausschluss von der Benutzung

  • Personen, die gegen die Benutzungs- oder Hausordnung verstoßen, können zeitweise oder dauerhaft von der Benutzung der Mediathek ausgeschlossen werden. Bei schwerwiegenden Verstößen sowie bei erheblichen Beeinträchtigungen des Betriebes kann ein sofortiges Hausverbot verhängt werden.

§7 Schlussbestimmungen

  • Die Benutzungsordnung der Mediathek Herzberg (Elster) tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gebührenverzeichnis für die Benutzung der Mediathek Herzberg (Elster)

  1. Benutzungsgebühr für 12 Monate

    Benutzergruppe Gebühr
    Erwachsene 15,00 €
    Kinder, Jugendliche, Schüler kostenfrei
    Ehrenleser mit entsprechender Urkunde kostenfrei
    Einrichtungen nach § 2 Abs. 5 der Benutzungsordnung kostenfrei
  2. Benutzungsgebühr für 6 Monate

    Benutzergruppe Gebühr
    Erwachsene 10,00 €
    Kinder, Jugendliche, Schüler kostenfrei
    Empfänger von Sozialhilfe o.Ä. (Nachweis erforderlich) kostenfrei
  3. Ersatzausweisgebühr

    Benutzergruppe Gebühr
    Erwachsene 3,00 €
    Kinder, Jugendliche, Schüler 2,00 €
  4. Vormerkungen

    Gebührenart Gebühr
    Vormerkungsgebühr pro Medium 0,50 €
  5. Fernleihbestellungen, pauschal

    Gebührenart Gebühr
    Bearbeitungsgebühr pro Medium 4,00 €
  6. Säumnisgebühren bei Leihfristüberschreitung

    Gebührenart Gebühr
    Säumnisgebühr pro Medium und Öffnungstag 0,20 €
    max. 5,00 € pro Medium
  7. Mahngebühren (inkl. Porto)

    Gebührenart Gebühr
    Mahngebühren pro Mahnschreiben (max. 2) 2,00 €
  8. Bearbeitungsgebühr im Schadensersatzfall

    Gebührenart Gebühr
    Bearbeitungsgebühr bei Ersatzbeschaffung/Schadensersatz
         - bei Beschaffung durch Mediathek 5,00 €
         - bei Beschaffung durch Benutzer 2,50 €
    Bearbeitungsgebühr bei kleineren Schäden an Medien
    sowie bei Beschädigung oder Verlust von Medienhüllen
    2,50 €
  9. Gebühren für die Anfertigung von Ausdrucken und Kopien

    Format Gebühren
    A4, schwarz-weiß 0,20 €
    A4, farbig 0,30 €
    A3, schwarz-weiß 0,30 €
    A3, farbig 0,40 €
  10. sonstige Gebühren

    Für Veranstaltungen können gesonderte Eintrittsgelder erhoben werden.

    Gebührensätze für weitere Serviceleistungen können von der Mediathek nach dem ihr entstehenden Aufwand festgelegt und durch Aushang bekannt gegeben werden.